Wettbewerbsregeln

Art 1.
Der Tradeinn International Triathlon 140.6INN steht allen Personen offen, die vor dem Veranstaltungstag über 18 Jahre alt sind.

Art 3.
Das Rennen besteht aus drei Abschnitten, die in einem Zeitlimit von 16:00 Stunden auf der Langstrecke zu absolvieren sind.
In der Mittelstrecke haben Sie 8:00 Stunden Zeit.

Im Fernverkehr:
Schwimmen:
Der Athlet muss die T1 vor 2 Stunden nach dem Start des Rennens erreichen.
Radfahren: Die Athleten müssen vor 11:00 Uhr nach dem Start des Rennens in T2 eintreffen.
Zieleinlauf: Die Athleten müssen vor 16:00 Uhr nach dem Start des Rennens im Ziel eintreffen.

In der mittleren Entfernung:
Schwimmen: Der Athlet muss innerhalb von 1:00 Stunde nach dem Start des Rennens in T1 eintreffen.
Radfahren: Der Athlet muss T2 in 5:00 erreichen, diese Zeit ist die Summe aus Schwimmen + T1 + Radfahren.
Lauf: Die Athleten haben 8:00 Stunden Zeit, um das Ziel zu erreichen, nachdem sie die 3 Abschnitte + Übergänge absolviert haben.

Gravel Half
Schwimmen: Der Athlet hat dafür 1:00 Stunden Zeit.
Radfahren: Der Athlet muss T2 in 5:00 erreichen, diese Zeit ist die Summe aus Schwimmen+T1+Radfahren.
Lauf: Die Athleten haben 8:00 Stunden Zeit, um die Ziellinie zu erreichen, nachdem sie die 3 Abschnitte + Übergänge absolviert haben.

Gravel Olympic
Schwimmen: Die Athleten haben 40 Minuten Zeit, um die Strecke zu absolvieren und T1 zu erreichen.
Radfahren: Der Athlet muss T2 in 2:40 erreichen, diese Zeit ist die Summe aus Schwimmen+T1+Radfahren.
Lauf: Der Athlet hat 4:00 Stunden Zeit, um das Ziel zu erreichen und die Summe der drei Strecken + Übergänge zu absolvieren.

Der technische Delegierte kann die verschiedenen Annahmeschlusszeiten ändern, wenn die Umstände eine solche Änderung erfordern.

Art 3.1.Gravel
Schotterwettbewerbe werden auf jeder Art von unbefestigten Straßen ausgetragen und können Schotter, Waldbrandwege, landwirtschaftliche Wege, Pisten und Kopfsteinpflaster umfassen.

Art 3.2.Gravel
: Olympischer Schotter-Triathlon: Schwimmen (1,5 km) - Radfahren (30-40 km) - Laufen (5-10 km).
Gravel Triathlon MD: Schwimmen (1,9-2,99km) - Radfahren (80-90km) - Laufen (15-21km).

Art 3.3.Gravel
Startnummern: Das Fahrrad muss mit einem Startnummernschild versehen sein, das am Lenker angebracht wird und von vorne sichtbar ist.

Art 3.4.Gravel
Schwimmen: Bei der olympischen Distanz dürfen die Anzüge während des gesamten Wettkampfs nicht ausgezogen werden.

Art 3.5.Gravel
Fahrrad: Jedes Fahrradmodell ist erlaubt, mit Ausnahme von Elektrofahrrädern, die NICHT erlaubt sind. Der Lenker darf eine beliebige Form haben, muss aber aus einem Stück bestehen, und es dürfen keine Aufsätze oder Verlängerungen verwendet werden (die Verwendung von Triathlonlenkern und/oder anderen Lenkerverlängerungssystemen ist verboten). Die Breite des Reifens muss mindestens 33 mm und darf höchstens 45 mm betragen. Das Tragen eines zugelassenen starren Helms ist obligatorisch. Erfrischungen und technische Unterstützung werden nur in den zugewiesenen Bereichen (Erfrischungs- und technische Unterstützungszonen) angeboten, die mindestens alle 25 km zur Verfügung stehen werden. Alle Athleten müssen den Track der Radstrecke mit sich führen.

Art 3.6.Gravel
Laufen: Schuhe mit Spikes sind erlaubt.

Art 4.
Nur Athleten, die die volle Distanz der drei Abschnitte innerhalb der vorgeschriebenen Zeit absolvieren, werden als ´´Finisher´´ betrachtet und erscheinen in der offiziellen Wertung.

Art 5.
Der Kurs wird in jedem seiner Abschnitte ordnungsgemäß ausgeschildert sein.

Die Schwimmstrecke wird durch Bojen signalisiert und von den Kajaks der Organisation geführt. Der Radwegabschnitt wird ausgeschildert sein. Die Laufstrecke wird ausgeschildert sein.

Art 6.
Jeder Teilnehmer muss einen Zeitmesschip tragen. Falls er/sie den Chip während des Rennens verliert, muss er/sie dies dem Offiziellen am nächsten Kontrollpunkt mitteilen. Das Nichttragen des persönlichen Chips während derWettkämpfen, oder das Vertauschen des einem Athleten zugewiesenen Chips mit dem eines anderen Athleten führt zur Disqualifikation.

Art 7.
Die Startnummern dürfen nicht abgeschnitten oder gefaltet werden und müssen gut sichtbar sein, wenn ihre Verwendung vorgeschrieben ist. Ihre Verwendung in den verschiedenen Segmenten ist wie folgt geregelt: In der Schwimmstrecke muss die Startnummer auf der Badekappe markiert sein. Dies wird bei der Ausgabe der Startnummern vermerkt. Es ist erlaubt, die Startnummer ins Wasser zu stecken, solange der Athlet einen Neoprenanzug trägt, wenn dies erlaubt ist (die Startnummer wird immer unter dem Neoprenanzug platziert und ist während dieses Abschnitts nicht sichtbar).während dieses Abschnitts). Im Radsportsegment muss die Startnummer auf dem Fahrrad und auf dem Helm mit Hilfe von Aufklebern, die von der Organisation zur Verfügung gestellt werden, angebracht werden. Diese Aufkleber werden bei der Ausgabe der Startnummern ausgehändigt. Das Tragen der Startnummer ist bei allen Wettbewerben obligatorisch. Es muss von der Rückseite des Athleten aus sichtbar sein.Im Laufsegment muss die Startnummer vorne an der Taille des Athleten getragen werden. Die Startnummer wird bei der Startnummernausgabe ausgegeben.

Art 8.
Keine Person darf am Rennen teilnehmen, ohne registriert zu sein. Der Preis und die Bedingungen für die Anmeldung sind in der Rubrik ´Anmeldung´ angegeben.

Art 9
Nach Ablauf der Anmeldefrist kann sich keine Person mehr anmelden.

Art 10.
Die Organisatoren können die Strecke aus Gründen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, und/oder aus Gründen höherer Gewalt ändern.

Art 11.
Im Falle einer Absage des Rennens erstatten die Organisatoren den vollen Betrag der Anmeldegebühr zurück.

Art 12.
Im Falle einer Änderung des Datums des Rennens können die Athleten zwischen der Teilnahme am neuen Datum oder der Rückerstattung der Anmeldegebühr wählen.

Art 13.
Die Bedingungen für die Rückerstattung im Falle einer Stornierung der Teilnahme durch den Athleten sind im Abschnitt ´Rückgabebedingungen ´angegeben.

Art 14.
Die Preise und Klassifizierungen des Rennens werden im Abschnitt ´Preise´erläutert.

Art 15. BADEORDNUNG
Der Athlet kann in jedem beliebigen Schwimmstil schwimmen, den er/sie möchte. Er/sie darf am Anfang und am Ende der Strecke auf dem Grund gehen oder laufen, aber nur vor und/oder nach dem Signal (Boje oder Boot), das den Beginn der Schwimmstrecke anzeigt. Er darf dort stehen bleiben, wo er steht, oder neben den Bojen oder Bojen, die entlang der Strecke angebracht sind, aber er darf sie nicht zum Vorwärtskommen benutzen. Die Athleten müssen der vom Veranstalter markierten Strecke folgen. Der Sportler darf keine externe Hilfe in Anspruch nehmen. Im Notfall muss der Athlet seinen Arm heben und um Hilfe bitten. Sobald der Athlet versorgt ist, muss er sich aus dem Wettbewerb zurückziehen. Die Athleten müssen ihren Platz im Wasser durch sportliches Verhalten bewahren: Wenn die Athleten während des Schwimmens versehentlich einen Kontakt herstellen und dann sofort aus dem Weg gehen, begehen sie keinen Verstoß. Wenn Athleten sich während des Schwimmsegments berühren und der Athlet weiterhin den Fortschritt eines anderen Athleten behindert, ohne sich zu bemühen, aus dem Weg zu gehen, erhält er eine Zeitstrafe. Das absichtliche Herausgreifen eines Athleten, um das Vorankommen zu behindern, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen und ihm möglicherweise Schaden zuzufügen, führt zur Disqualifikation und kann vor den Disziplinarausschuss für Wettkampf und Sport gebracht werden.

Die Verwendung von Neopren ist bei Wassertemperaturen unter 15,9ºC obligatorisch. Bei höheren Temperaturen ist die Verwendung von Neopren optional. Über 24,6ºC ist die Verwendung von Neopren verboten. Diese Regel endet in der Altersgruppe 45-49.In den Altersgruppen von 50-54 Jahren ist Neopren unabhängig von der Temperatur erlaubt und unter 15,9ºC Pflicht.Bevor der Teilnehmer an den Start gehen kann, muss er die Wechselzone zum Einchecken durchlaufen haben. Die Öffnungszeit der Boxen wird 5:00 a 6:30 Stunden betragen. Der Start erfolgt vom Boden aus auf der Grundlage eines akustischen Signals.

Bei extremen Wetterbedingungen wie starkem Wind, starkem Regen, Strömungen usw. kann der Technische Delegierte und/oder der Medizinische Delegierte über die Länge der Schwimmstrecke und die Verwendung oder Nichtverwendung des Neoprenanzugs entscheiden. Die endgültige Entscheidung wird eine (1) Stunde vor dem Start getroffen und den Athleten klar und deutlich mitgeteilt.Der Teilnehmer muss den Chip auf Höhe des linken Knöchels tragen und er darf nicht vom Neopren verdeckt sein, falls er sich dafür entscheidet, ihn zu tragen (das Neopren). Der Chip und der Chiphalter werden von der Organisation zur Verfügung gestellt und der Teilnehmer findet sie in seinem reservierten Bereich in der Box.

Das Tragen der Badekappe der Organisation ist obligatorisch.Am Elitestart werden die Teilnehmer von einem Offiziellen nacheinander in den Startbereich geleitet.Der Start der GGEE erfolgt im Rollstartformat, je nach der ungefähren Zeit, die man für die 3800 Meter der Langdistanz oder die 1900 Meter der Mitteldistanz benötigen würde.

Die Verwendung von Schwimmhilfen wie Flossen, Paddeln, Tauchausrüstungen, Socken, Handschuhen, Schwimmhilfen, Socken (außer in Fällen, in denen die Verwendung von Neopren vorgeschrieben ist), Schnorcheln, aufblasbaren Sicherheitsvorrichtungen, wenn diese aus Gründen der Sicherheit der Athleten eingesetzt werden, können die Offiziellen einen Athleten auffordern, Stifte, Ringe und Halsbänder (d.h. alle Gegenstände, die als gefährlich angesehen werden können) zu entfernen.

Art 16. RADREGELN
Der Teilnehmer muss den Chip auf der Höhe des linken Knöchels tragen.Die Gesamtdistanz der Radstrecke beträgt 180 km für die Langstrecke und 90 km für die Mittelstrecke. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Strecke vorzunehmen.Entlang der Strecke können Chip-Kontrollpunkte eingerichtet werden. Werden an den verschiedenen Kontrollpunkten nicht alle Werte abgelesen, führt dies zur Disqualifikation.

Entwerfen
Die Windschattenzone für Mittel- und Langstreckenwettbewerbe:
Die Windschattenzone beträgt zwölf (12) Meter ab dem Ende des Vorderrads.Vorderrad. Ein Athlet darf in die Windschattenzone eines anderen Athleten eindringen, um ihn zu überholen. Dieses Manöver muss innerhalb eines Zeitraums von höchstens 25 Minuten durchgeführt werden.Sekunden. Bei mehr als einem aufeinanderfolgenden erfolglosen Überholversuch kann eine Windschattenstrafe verhängt werden.
Zugzone in Bezug auf die Fahrräder:
Die Zugzone hinter den Fahrrädern beträgt zwölf (12) laufende Meter.
Ziehzone gegenüber Fahrzeugen:
Die Ziehzone hinter einem Fahrzeug auf dem gesamten Radwegabschnitt beträgt fünfunddreißig (35) Meter.laufende Meter.

Ein Athlet darf unter folgenden Umständen in die Windschattenzone eines anderen Athleten einfahren: wenn der Athlet in die Windschattenzone einfährt und sich durch die Windschattenzone bewegt, um andere Athleten innerhalb der zugewiesenen/erlaubten Zeit zu überholen, aus Sicherheitsgründen, 100 Meter vor einer Verpflegungsstelle, am Eingang oder Ausgang eines Übergangsbereichs, bei scharfen Kurven und schließlich in vom Technischen Delegierten genehmigten Bereichen.

Sanktionen für die Abfassung von Texten
Langstrecke und Mittelstrecke 5 min.Das Nichtanhalten im Strafraum führt zur Disqualifikation des Athleten.Drei Strafen für das Ziehen auf der Lang- oder Mitteldistanz führen zur Disqualifikation des Athleten.Gegen Verstöße gegen den Entwurf kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Der Helm muss für die Verwendung beim Radfahren zertifiziert sein.
Die Verwendung eines Helms: Er muss ordnungsgemäß befestigt sein und korrekt auf dem Kopf des Athleten sitzen, in der richtig befestigt und korrekt auf dem Kopf des Sportlers angebracht sein, wenn er mit dem Fahrrad in Berührung kommt; daher ist es obligatorisch, das Fahrrad vor dem Abholen bis nach dem Abstellen in der nach dem Verlassen des Fahrrads in der Transition Area. Dazu gehören die gesamte Radstrecke und die Fahrten durch die Wechselzonen mit Kontakt zum Fahrrad. Die unter dem Helm getragene Kleidung darf den Sitz des Helms auf dem Kopf des Sportlers nicht beeinträchtigen. Wenn ein Athlet das Fahrrad aus Gründen der Desorientierung, der Sicherheit, der Reparatur des Fahrrads usw. von der Strecke entfernt, darf er den Helm erst abschnallen, wenn er das Radsegment verlassen hat. Ebenso muss er/sie sich vergewissern, dass er/sie richtig befestigt ist, bevor er/sie die Strecke wieder aufnimmt.

Nicht erlaubt sind: Kopfhörer, Glasbehälter und Telefone. Deren Verwendung führt zur Disqualifikation des Athleten.

Art 17. LAUFENDE REGELN
´Der Teilnehmer muss den Chip auf der Höhe des linken Knöchels tragen. Die Gesamtdistanz des Laufabschnitts beträgt 42 km bei der Langdistanz und 21 km bei der Mitteldistanz, aufgeteilt in Runden, falls die Abmessungen der Strecke dies erfordern. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Strecke vorzunehmen.Entlang der Strecke können sich Chip- und Rundenkontrollpunkte befinden. Wenn an den verschiedenen Kontrollpunkten nicht alle Werte vorliegen, führt dies zur Disqualifikation.

Der Sportler kann laufen oder gehen. Die Startnummer muss bei Wettkämpfen, bei denen sie vorgeschrieben ist, vor dem Athleten sichtbar sein. Er/sie darf nicht krabbeln. Er/sie darf nicht mit freiem Oberkörper laufen. Darf nicht mit einem Helm laufen. Es dürfen keine Zäune, Pfosten, Bäume oder andere feste Elemente verwendet werden, um das Abbiegen in Kurven zu erleichtern. Er darf nicht von einer anderen Person, die nicht am Wettkampf teilnimmt (Trainer, Begleiter, Familienmitglieder, Freunde usw.), auf der Strecke begleitet werden.

Es liegt in der Verantwortung des Athleten, auf der Strecke zu bleiben. Jeder Athlet, der nach Meinung des Technischen Delegierten oder des Medizinischen Delegierten Anzeichen einer Gefahr für sich selbst oder andere aufweist, muss aus dem Wettbewerb genommen werden. Die Athleten dürfen die Ziellinie nicht in Begleitung von Personen überqueren, die nicht an dem Wettbewerb teilnehmen.

Nicht erlaubt sind: Kopfhörer, Glasbehälter, Telefone, Videokameras und schließlich Krücken, Stöcke oder andere Hilfsmittel, die das Vorankommen durch Schieben oder Ziehen mit den Armen erleichtern. Die Verwendung dieser Mittel führt zur Disqualifikation des Athleten.

Art 18.RELAISVORSCHRIFTEN
Jeder Teilnehmer muss einen der 3 Abschnitte laufen, die Teams müssen aus mindestens 2 und höchstens 3 Teilnehmern bestehen. Der Staffellauf findet am Eingang jeder Transition statt, 2 Teilnehmer dürfen nicht zusammen laufen.

Art 19. ERFRISCHUNGEN
Für die Langstrecke gibt es eine einfache Verpflegungsstelle in Santa Pellaia und drei doppelte Verpflegungsstellen in Romanyà de la Selva, La Bisbal d´Empordà und Bordils, für die Mittelstrecke eine einfache Verpflegungsstelle in La Bisbal d´Empordà und eine doppelte Verpflegungsstelle in Romanyà de la Selva, die sowohl in fester als auch in flüssiger Form angeboten werden. Auf der Laufstrecke befinden sich 3 doppelte Verpflegungsstellen. Darin werden sie fest und flüssig sein.In den Bereichen Radfahren und Laufen werden spezielle Verpflegungsstellen eingerichtet, die von einem Freiwilligen und nicht von einer Person von außerhalb der Organisation versorgt werden müssen.

Art 20. VERHALTEN DER SPORTLER
Sich jederzeit sportlich korrekt zu verhalten. Seien Sie für Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Teilnehmer verantwortlich. Kennen Sie die Kurse und folgen Sie ihnen. Befolgen Sie die Hinweise und Anweisungen der Beamten. Behandeln Sie andere Sportler, Offizielle, Freiwillige und Zuschauer mit Respekt und Höflichkeit.Zuschauer. Vermeiden Sie Schimpfwörter. Respektieren Sie die Umwelt in dem Gebiet, in dem der Wettbewerb stattfindet, und lassen Sie keine Gegenstände liegen oder werfen und verhalten Sie sich nicht aggressiv gegenüber der Umwelt. Das Werfen von Gegenständen außerhalb des festgelegten Bereichs kann eine Strafe oder gegebenenfalls eine Disqualifikation nach sich ziehen.

Externe Hilfe: Athleten, die an demselben Wettbewerb teilnehmen, dürfen sich gegenseitig mit Hilfsmitteln unterstützen, wie z. B. mit Nahrungsmitteln und Getränken nach jeder Erfrischung sowie mit Luftpumpen, Schläuchen und Materialien zur Reparatur von Reifenpannen. Die Athleten dürfen einem anderen Athleten, der an demselben Wettkampf teilnimmt, während des Wettkampfs KEINE ´wesentliche´Ausrüstung zur Verfügung stellen. Dazu gehören unter anderem das Fahrrad (das gesamte Fahrrad), der Rahmen, die Räder und der Helm. Die Strafe ist die Disqualifikation beider Athleten. Athleten können Athleten, die an demselben Wettbewerb teilnehmen, andere Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stellen, solange der spendende Athlet weiterhin an dem Wettbewerb teilnehmen kann (d.h. der Athlet kann die Ausrüstung zurücklassen, solange dies ihn nicht daran hindert, weiterhin an dem Wettbewerb teilzunehmen).

Doping: Die Organisatoren können am Ende der Veranstaltung bei jedem Athleten ´Anti-Doping´-Tests durchführen. Doping wird mit einer Disqualifikation und einem lebenslangen Verbot der Teilnahme an dem Rennen geahndet.

Art 21. GESUNDHEIT
Um an Wettkämpfen teilnehmen zu können, müssen die Sportler bei bester Gesundheit sein. Ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden sind von größter Bedeutung. Zu Beginn eines Wettkampfs erklären die Athleten, dass sie bei guter Gesundheit und körperlich fit sind, um den Wettkampf zu absolvieren. Allen Athleten wird dringend empfohlen, sich vor der Teilnahme an einem Wettkampf einer regelmäßigen allgemeinmedizinischen Untersuchung und einer sportmedizinischen Untersuchung zu unterziehen.

Art 22. SICHERHEIT
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass sich ihre Ausrüstung zu Beginn der Veranstaltung in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. Der Teilnehmer ist für seine eigene Ausrüstung verantwortlich und muss überprüfen, ob deren Eigenschaften den Vorschriften entsprechen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Wettkampfregeln zu kennen und zu respektieren, ebenso wie die Straßenverkehrsordnung und die Anweisungen der Verantwortlichen der jeweiligen Veranstaltung.

Jeder Teilnehmer, der aus welchem Grund auch immer (Verletzung, Panne, Zeitüberschreitung) vom Wettbewerb ausgeschlossen wird, muss die spezifischen Regeln des Segments, in dem er sich befindet, beachten. Im Falle der Radstrecke bedeutet der Ausschluss wegen Zeitüberschreitung, dass die Strecke für den Verkehr freigegeben ist und der Teilnehmer daher die Verkehrsregeln beachten muss.Die Teilnehmer nehmen freiwillig und auf eigene Verantwortung an dem Wettbewerb teil. Aus diesem Grund sind die Organisatoren, Partner, Sponsoren und anderen Teilnehmer von jeglicher zivilrechtlichen Haftung befreit. Die Organisatoren sind von jeglicher Haftung für Schäden, die den Teilnehmern des Rennens zugefügt werden, befreit.Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung ab, die alle am Rennen teilnehmenden Athleten abdeckt. Der Veranstalter schließt für jeden an der Veranstaltung teilnehmenden Sportler, der dies wünscht, eine Unfallversicherung ab.

Es ist obligatorisch, die Notrufnummern in die Agenda einzutragen, um im Notfall anrufen zu können (die Telefonnummern werden im Racebook bekannt gegeben). Bei Notfällen außerhalb des Versorgungsgebiets sind die Läufer verpflichtet, die 112 anzurufen.Die Organisation verfügt über ein Sicherheitsteam am Boden, das sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Teams (SVB bzw. SVA) zusammensetzt und für Erste Hilfe, eventuelle Evakuierungen und/oder Überführungen in ein medizinisches Zentrum zuständig ist.Entlang der Strecke gibt es verschiedene Kontrollpunkte. Die Läuferinnen und Läufer müssen an allen festgelegten Kontrollpunkten registriert sein. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, entlang der Strecke zufällige Kontrollpunkte einzurichten.

Art 23: DATENSCHUTZ UND BILDRECHTE
Gemäß dem Organgesetz 15/1999 vom 13. Dezember werden alle Teilnehmerdaten in einer privaten Datei gespeichert, die sich im Besitz der Organisatoren befindet und ausschließlich für die Verwaltung der Veranstaltung bestimmt ist. Da das Recht am eigenen Bild in Artikel 18.1 der Verfassung anerkannt und durch das Gesetz 5/1982 vom 5. Mai über das Recht auf Ehre, persönliche und familiäre Privatsphäre und das eigene Bild geregelt ist, wird die schriftliche Zustimmung der Athleten zur Veröffentlichung von Fotos, auf denen die Läufer eindeutig zu erkennen sind, eingeholt. Mit der Annahme des vorliegenden Reglements und der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter die auf der Veranstaltung gemachten Fotos veröffentlicht. Der Teilnehmer hat das Recht, diesem Punkt der Regeln zu widersprechen, indem er an die folgende E-Mail-Adresse schreibt: 140.6inn@tradeinn.comMit der Anmeldung erklärt sich der Athlet damit einverstanden, dass sein Bild auf Fotos oder Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, erscheinen kann. Die Organisation kann die Bilder des Rennens für ihre eigenen Interessen nutzen (Webseiten, Filmaufnahmen für öffentliche Sendungen, Fotos für Zeitschriften oder Publikationen, digitale Präsentationen, u.a.), ohne dass sie eine Entschädigung oder irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Teilnehmer hat.

Art 24.BESCHWERDEN UND RECHTSMITTEL
Dieser Abschnitt ist in den FAQS definiert

Gegen die Startliste: vor der technischen Besprechung oder, wenn keine technische Besprechung stattfindet, bis zu einer Stunde vor dem ersten Start des Tages. Diese Ansprüche müssen vor Beginn des Auswahlverfahrens beglichen werden.
Vor den Strecken: Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn des Wettbewerbs eingereicht werden.

Dem Wettbewerb begegnen
Elite und Paratriathlon: Ein Ein Athlet, der eine Beschwerde gegen einen anderen Athleten einreicht, muss dies innerhalb von fünf (5) Minuten nach Betreten der Halle tun.(5) Minuten nach seinem Eintritt in den Zielbereich. Wenn die Wenn das Beschwerdeverfahren innerhalb dieser Frist eingeleitet wird, hat der Athlet eine zusätzliche Frist von fünfzehn (15) Minuten, um die (15) zusätzliche Minuten, um die Beschwerde beim Schiedsrichter einzureichenab dem Zeitpunkt, zu dem das Beschwerdeverfahren eingeleitet wurde.

Altersgruppe: Eine Person, die einen Anspruch gegen einen anderen Athleten geltend macht, muss dies innerhalb von fünfzehn (15)gegen einen anderen Athleten antritt, muss dies innerhalb von fünfzehn (15) Minuten nach dem letzten Athleten tun Minuten nach dem Zieleinlauf des letzten Teilnehmers. Angekündigt die Beschwerde innerhalb der oben genannten Frist einreichen, räumt der Schiedsrichter dem Beschwerdeführer auf Antrag eine Frist von dreißig (30) Minuten ein dem Antragsteller auf Antrag eine zusätzliche Frist von dreißig (30) Minuten für die abschließende Darlegung. für seine endgültige Präsentation.

Vor dem Gerät
Elite und Paratriaton:Wer einen Anspruch gegen einen anderen Sportler erhebt, muss dies in der Fünf (5) Minuten nach dem Betreten der Ziellinie. Angekündigt die innerhalb der angegebenen Frist zu klagen, muss der Schiedsrichterrichter die Antragsteller auf Antrag eine Frist von fünfzehn (15) zusätzlichen Minuten für die endgültige Lieferung.

Altersgruppen: eine Person, die einen Anspruch gegen einen anderen Athleten erhebt, muss dies innerhalb von fünfzehn (15) Minuten nach dem Einlaufen des letzten Athleten in das Ziel tun. Wenn die Beschwerde innerhalb der Frist eingereicht wurde, gewährt der Schiedsrichter dem Beschwerdeführer auf Wunsch eine zusätzliche Frist von dreißig (30) Minuten, um die Beschwerde einzureichen.

In Anbetracht der Ergebnisse
Einsprüche gegen die Ergebnisse können innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Wettbewerbs eingereicht werden, um Fehler zu korrigieren, die nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des Hauptkampfrichters oder der Wettbewerbsjury stehen.

Wie man sie herstellt
Beschwerden sind schriftlich einzureichen und dem Kampfrichter zuzustellen oder zu übermitteln. Eine Beschwerde gilt erst dann als eingereicht, wenn sie beim Hauptkampfrichter eingegangen ist. Bei Reklamationen gegen die Startliste, die Strecken, den Wettbewerb und die Ausrüstung muss außerdem der Nachweis über die Zahlung der Mindestgebühr von 20 € erbracht werden. Dieser Betrag wird dem Antragsteller zurückerstattet, wenn der Antrag vollständig anerkannt wird. dem Antrag des Klägers wird in vollem Umfang stattgegeben.
Die Person(en), die eine Beschwerde einreicht/einreichen, muss/ müssen den Sachverhalt in der Klageschrift kurz und bündig darlegen und folgende Angaben machen: 1. beanstandeter Sachverhalt oder Situation. 2. vorgetragene Gründe oder Argumente. 3. vorgebrachte Beweise. 4. beantragte Vorsichtsmaßnahmen. 5. ausdrücklicher Antrag oder formulierte Forderung.
Weitere Informationen über die Einlegung von Rechtsmitteln dieses Dokument herunterladen.